AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für CleverBandAssist
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen CleverMusik - Gabriel Spateneder, Kreuzberger Feld 15, 84359 Simbach am Inn, Deutschland, und den Nutzern von CleverBandAssist.
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1. Gegenstand des Vertrages
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1.1. Die Anwendung von CleverBandAssist bietet während der vertraglichen Laufzeit Bands, Bandmitgliedern und deren Partnern die Möglichkeit zur gemeinsamen Planung, Organisation sowie zum Daten- und Informationsaustausch zu Auftritten, Terminen und Aufgaben (Band- und Konzertmanagement). Die Applikation ist via Internet über internetfähige Endgeräte in der Browserversion sowie über die mobile App CleverBandAssist für Android und iOS nutzbar. Die Nutzung von CleverBandAssist ist kostenlos. Der Service besteht aus kostenlosen Standardleistungen für alle Nutzer und Bands sowie GEMA Zusatzfunktionen für Kunden von CleverMusik – Gabriel Spateneder mit gesondertem GEMA Abwicklungsvertrag.
1.2. Über CleverBandAssist lassen sich Termine, Songs, Setlisten, Aufgaben, Kommunikation mit den Beteiligten und GEMA Abwicklungen managen. Die Nutzer haben persönliche, ggf. einer Band zugeordnete Benutzerkonten, die ihrer Rolle entsprechen (Bandleader, Musiker, Mitarbeiter, Manager, Booker). Die Benutzerkonten sind rollenabhängig und unterscheiden sich im Zugriffs- und Funktionsumfang. Über einen Bandaccount kann ein Benutzerkonto mit den anderen Benutzerkonten vernetzt sein.
1.4. Das Mindestalter zur Nutzung von CleverBandAssist liegt bei 13 Jahren.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
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2.1. Zur Nutzung von CleverBandAssist muss über den Button für Registrierung ein persönliches Benutzerkonto angelegt werden. Für die Registrierung ist die Angabe von Vorname, Name, Email, Handynummer, Passwort und Profilbild (optional), erforderlich. Nach Abschluss der Abfrage über den Button „Bestätigen“ werden zwei Bestätigungscodes an die angegebene Emailadresse und an die angegebene Mobilfunknummer versendet. Um die Registrierung abzuschließen, müssen diese Bestätigungscodes im Fenster eingegeben werden.
2.2. Mit Anmeldung eines Benutzerkontos entsteht ein kostenloses, vertragliches Nutzungsverhältnis unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3. Bandaccount: Ein Bandaccount kann nur über einen persönlichen Nutzeraccount erstellt werden und ist mit diesem verbunden. Die Vernetzung von anderen persönlichen Benutzerkonten zu einer Band kann nur über die vom Bandaccount akzeptierten Einladungsanfrage des Nutzers erfolgen.
3. Kostenlose Leistungen und zubuchbare Funktion
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3.1. Die Anmeldung bei CleverBandAssist und die Nutzung seiner Funktionen sind kostenlos.
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3.2. Zubuchbare Funktion für GEMA-Abwicklung: Die Schnittstelle zur Übermittlung der Informationen für gespielte Konzerte wird nur Bands/Künstlern freigeschaltet, die mit CleverMusik – Gabriel Spateneder einen Abwicklungsvertrag geschlossen haben.
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4. Pflichten des Nutzers und Verantwortlichkeit
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4.1. Sofern Nutzer über CleverBandAssist Inhalte und Informationen bereitstellen, sind die Nutzer für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben selbst verantwortlich.
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4.2. Der Nutzer verpflichtet sich, CleverBandAssist und die angebotenen Dienstleistungen nicht missbräuchlich zu nutzen. Davon ist insbesondere umfasst:
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Bewerben und Veröffentlichen von Auftritten mit illegalen oder politisch motivierten oder sittenwidrigen Inhalten und Hintergrund.
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Veröffentlichen von sexuellen, gewalttätigen oder sittenwidrigen Inhalten.
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Das Verletzen von Rechten anderer Personen (einschließlich Persönlichkeitsrecht).
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Zweckwidrige Nutzung des Dienstes, z.B. Veröffentlichung von Werbeanzeigen oder Nutzung als Verkaufsplattform von physischen oder digitalen Produkten.
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Der Upload von urheberrechtlich geschützten Bildmaterialien und Daten. Das gilt nicht, wenn der Nutzer die Rechte hierzu oder die rechtlich erforderlichen Zustimmungen hat.
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4.5. Der Nutzer hat CleverMusik schadlos zu halten von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen, die durch seine Anmeldung bzw. Teilnahme bei CleverBandAssist entstehen, wenn der Nutzer schuldhaft gehandelt hat. Dies gilt insbesondere für Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für andere Nutzer, einem Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte. Der Aufwendungsersatzanspruch ist der Höhe nach auf die notwendigen bzw. die zu einem bestimmten Zweck erforderlichen Aufwendungen beschränkt.
4.6. Im Fall der Nichtbeachtung einer der Pflichten aus 4.1. und 4.2. kann CleverMusik das Nutzerkonto vollumfänglich zeitweise sperren und den Sachverhalt, insbesondere durch Aufforderung zur Stellungnahme seitens des Nutzers, aufklären. Ein Verstoß gegen die Nutzerpflichten kann zu einer Abmahnung seitens CleverMusik, zu der Löschung von rechtswidrigen und/oder unangemessenen Inhalten und/oder zu einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses führen.
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5. Kündigung und Löschung des Benutzerkontos
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5.1. Der Nutzer kann durch Löschung seines Benutzerkontos das vertragliche Verhältnis jederzeit beenden. Hierzu muss der Nutzer in seinen Einstellungen auf den Link "Konto löschen" klicken. Es erscheint ein Pop-Up-Fenster, über das ein Löschungscode angefordert werden kann und an den Accountersteller bzw. dem Nutzer gemailt wird. Nach Eingabe des Codes und seiner Bestätigung wird der Nutzeraccount deaktiviert. Nach Deaktivierung des Nutzeraccounts, bleibt dieser für 6 Wochen als inaktiv gespeichert und ist für den Nutzer auch nicht mehr zugänglich. Sollten ein Wiederherstellen des Accounts über diesen Zeitraum gewünscht sein, kann der Admin von CleverBandAssist (CleverMusik) dies umsetzen. Nach Ablauf der 6 Wochen wird der Nutzeraccount vollständig und unwiderruflich gelöscht. Der Admin hat die Möglichkeit, auch innerhalb der 6 Wochen den Nutzeraccount vorzeitig sofort zu löschen, wenn der Nutzer hierzu auffordert.
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5.2. Löschung eines Bandaccounts: Die Löschung eines Bandaccounts kann in der Browserversion in den Einstellungen des Bandaccounts über den Link "Konto löschen" erfolgen. Es erscheint ein Pop-Up-Fenster, über das ein Löschungscode angefordert werden kann und an den Accountersteller bzw. den Nutzer mit „Bandleader-Freigabe“ gemailt wird. Nach Eingabe des Codes und seiner Bestätigung wird der Bandaccount deaktiviert. Die Löschung des persönlichen Nutzeraccounts, das mit dem Bandaccount verbunden ist, führt nicht automatisch zur Löschung des Bandaccounts. Nach Deaktivierung des Bandaccounts, bleibt dieser für 6 Wochen als inaktiv gespeichert und ist für Nutzer auch nicht mehr zugänglich. Sollten ein Wiederherstellen des Accounts über diesen Zeitraum gewünscht sein, kann der Admin von CleverBandAssist (CleverMusik) dies umsetzen. Nach Ablauf der 6 Wochen wird der Bandaccount vollständig und unwiderruflich gelöscht. Der Admin hat die Möglichkeit, auch innerhalb der 6 Wochen den Bandaccount vorzeitig sofort zu löschen, wenn ein vertretungsberechtigter Verantwortlicher der Band hierzu auffordert.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. CleverMusik ist zur außerordentlichen Kündigung des Nutzervertrages berechtigt, wenn der Nutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen nutzervertragliche Bestimmungen oder gegen diese AGB verstößt.
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6. Haftung von CleverMusik
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6.1. CleverMusik haftet nicht für unrichtige Daten und Angaben hinsichtlich der Locations, Events oder sonstigen Inhalten. CleverMusik stellt über CleverBandAssist allein eine IT-Dienstleistung für Bands, Bandmitglieder und zur Organisation und Management von Auftritten und entsprechende Funktionen zur Verfügung und schuldet keinen Erfolg. Insbesondere schuldet CleverMusik nicht die Durchführung von geplanten Auftritten oder Teilnahme an solchen.
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6.2. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
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6.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CleverMusik nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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6.4. Eine ununterbrochene Nutzbarkeit und Erreichbarkeit des Services wird nicht gewährleistet. CleverMusik haftet nicht für Ausfälle und Störungen in der Bereitstellung der Plattform CleverBandAssist aufgrund höherer Gewalt oder Umstände, die CleverMusik nicht zu vertreten hat. Eine Haftung für gesetzeswidrigen Zugriff und Kenntniserlangung persönlicher Nutzerdaten durch Dritte (insbesondere Hackerangriffe) wird ausgeschlossen.
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7. Datenschutz
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Die Datenschutzbestimmungen von CleverBandAssist unter [Link] sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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8. Streitbeilegung
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Die EU-Kommission bietet Verbrauchern über ihre Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit, Streit online beizulegen. CleverMusik ist mangels einer entsprechenden Rechtspflicht nicht verpflichtet, an diesen Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.
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9. Schlussbestimmungen
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9.1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ist der Nutzer Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union, kann ggf. auch das Recht desjenigen Landes, in dem er seinen Wohnsitz hat, zur Anwendung kommen, wenn es sich um zwingende Bestimmungen handelt.
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9.2. Die Vertragssprache ist deutsch.
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9.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.